Abbruch nach 12 Wochen

Der Schwangerschaftsabbruch kann in der Regel ambulant bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche in unserer Praxis mit der chirurgischen Absaugmethode durchgeführt werden.
Bei fortgeschritteneren Schwangerschaften ist der Eingriff aus gesetzlichen Gründen nur ausnahmsweise möglich. Nach mehr als 12 Wochen seit Beginn der letzten Periodenblutung genügt die Entscheidung der Schwangeren alleine nicht mehr. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Das Zuweisungsschreiben eines Arztes, einer Beratungsstelle oder ein psychiatrisches Gutachten können diese Situation gesetzlich bestätigen. Falls Ihre Schwangerschaft älter ist als 12 Wochen, so müssen wir ein eingehendes Gespräch führen worin Sie genau begründen, weshalb Sie einen Schwangerschaftsabbruch wünschen. Dieses wird von die Ärztin genaustens protokolliert. Ein psychiatrisches Gutachten kann hilfreich sein, ist aber von Gesetzes wegen nicht obligat.

Massgebend für das Schwangerschaftsalter ist der Ultraschallbefund in unserer Praxis.

Wir können den Eingriff ambulant bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche durchführen. Falls Ihre Schwangerschaft älter ist und Sie einen Abbruch wünschen, vermitteln wir Ihnen andere Adressen im In- und Ausland. Bitte rufen Sie uns an.

Schwangerschaftsabbrüche bis 16 Schwangerschaftswochen sind in der Schweiz möglich.

Bei Schwangerschaften nach 16 Schwangerschaftswochenmüssen wir Sie an Adressen ausserhalb der Schweiz überweisen, in der Regel nach Holland. Dort werden Schwangerschaftsabbrüche mittels Operation bis 22 Schwangerschaftswochen durchgeführt. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.