Jugendliche unter 16 Jahren
Schwangere Frauen unter 16 Jahren brauchen vor einem Schwangerschaftsabbruch zusätzlich zur Beratung bei der Ärztin einen Termin bei einer spezialisierten Beratungsstelle. Die Adressen der Beratungsstelle finden Sie im Leitfaden (Link). Spezialisierte Beratungsstellen sind mit * gekennzeichnet. Erst wenn Sie uns die schriftliche Bestätigung vorweisen, dass ein solches Gespräch stattgefunden hat, darf die Ärztin einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Bei schwangeren Frauen unter 16 Jahren brauchen wir immer einen offiziellen Ausweis (ID, Pass. Ausländerausweis).