Jugendliche unter 16 Jahren

Schwangere Frauen unter 16 Jahren brauchen vor einem Schwangerschaftsabbruch zusätzlich zur Beratung bei der Ärztin einen Termin bei einer spezialisierten Beratungsstelle. Die Adressen der Beratungsstelle finden Sie im Leitfaden (Link). Spezialisierte Beratungsstellen sind mit * gekennzeichnet. Erst wenn Sie uns die schriftliche Bestätigung vorweisen, dass ein solches Gespräch stattgefunden hat, darf die Ärztin einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Bei schwangeren Frauen unter 16 Jahren brauchen wir immer einen offiziellen Ausweis (ID, Pass. Ausländerausweis).

Konsultation

Bei der Konsultation in unserer Praxis nehmen wir die Themen Arztgeheimnis und Ihren Wunsch nach Anonymität sehr ernst. Der Einbezug der Eltern ist vielleicht nicht immer möglich. Wir helfen Ihnen, einen gangbaren Weg für Ihre Situation zu finden. Grundsätzlich empfehlen wir, zumindest einen Elternteil einzuweihen.

Beratung

Wir empfehlen eine Beratung durch «Lust und Frust» (Fachstelle für Sexualpädagogik und Beratung der Stadt Zürich www.lustundfrust.ch). Die Beratung ist kostenlos. Das Angebot richtet sich an Jugendliche bis 21 Jahre. Die Öffnungszeiten sind auf deren Webseite ersichtlich. Während der Schulferien ist die Fachstelle «Lust und Frust» geschlossen.

Informationen zur Abrechnungsmöglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei Jugendlichen über die Krankenkasse finden Sie in der Rubrik «Kosten».