Nach 7 Wochen

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kann bei uns in Ausnahmefällen bis 9 Wochen Schwangerschaftsdauer durchgeführt werden.

Da die Schwangerschaft jeden Tag wächst, können mit zunehmender Schwangerschaftsdauer die unangenehmen Nebenwirkungen, insbesondere die starken Blutungen bei der Ausstossung und die Schmerzen und Krämpfe deutlich zunehmen. Bei mehr als 7 Schwangerschaftswochen empfehlen wir deswegen eher ein chirurgisches Vorgehen. Gefährlich wird der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch aber auch mit zunehmender Schwangerschaftsdauer nicht.

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne® ist als kassenpflichtige Leistung in der Schweiz nur bis zum 49. Tag nach Beginn der letzten Periodenblutung (7 Wochen) zugelassen. In der EU gilt die Zulassung für Mifegyne® bis zum 63. Tag (9 Wochen).

Die Behandlung mit Mifegyne® und Cytotec® ist bis zu 63 Tagen in 98 Prozent der Fälle erfolgreich. Nach 9 Wochen sinkt die Erfolgsrate der Behandlung etwas; die Dosierungen sind anders und die (Cytotec®-bedingten) Nebenwirkungen nehmen weiter zu. Bei fortgeschrittenen Schwangerschaften ist ein chirurgischer Abbruch wegen Blutungsgefahr nicht mehr möglich. Stationär im Spital wird mit der medikamentösen Methode die Ausstossung eingeleitet. Dazu sind wiederholte Medikamentengaben über mehrere Tage notwendig.

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