Verschiedenste Lebensumstände können zu einer unerwünschten Schwangerschaft führen und Frauen in eine schwierige Situation bringen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, die beste Lösung für Sie zu finden.
Rufen Sie an
Verschiedenste Lebensumstände können zu einer unerwünschten Schwangerschaft führen und Frauen in eine schwierige Situation bringen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, die beste Lösung für Sie zu finden.
Eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung von unerwünscht schwangeren Frauen zu gewährleisten, ist mir ein Anliegen. Als Alternative zum Spitalbetrieb biete ich Ihnen eine verständnisvolle Betreuung im intimen Rahmen des gynäkologischen Praxis-Settings. Meine Beratung ist absolut wertneutral und verläuft nicht ausschliesslich zugunsten einer Abtreibung. Ihre einzigen Kontaktpersonen sind meine Assistentin und ich; vom ersten Telefonkontakt über die Konsultation bis zur Nachbetreuung.
Wir führen die medikamentöse Abtreibung in der One Stop MToP Methode durch. Eine einzige Arztkonsultation in der gynäkologischen Praxis reicht meistens aus. 2 Tage nach der Arztkonsultation befinden Sie sich für den 2. Teil der Behandlung zuhause oder an einem Ort Ihrer Wahl. Sie sollten nicht arbeiten gehen. Falls nötig stellen wir Ihnen gerne ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis aus (normalerweise für 1 bis 2 Tage). Tagsüber sind wir jeden Tag für Sie telefonisch erreichbar. In den ersten 7 Wochen nach Beginn der letzten Menstruation ist die Behandlung mit Mifegyne® und Cytotec® die Methode der Wahl.
Mit der chirurgischen Absaugmethode kann der Schwangerschaftsabbruch in der Regel bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche ambulant in unserer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden.
Bei fortgeschrittenen Schwangerschaften nach der 12. Schwangerschaftswoche ist der Eingriff aus dringenden Gründen möglich. Wir führen den Eingriff bis Ende der 14. Schwangerschaftswoche durch. Falls die Schwangerschaft älter als 14 Wochen ist, können wir Ihnen andere Anlaufsstellen für einen Abbruch vermitteln.
Bitte den 1.Tag der letzten Menstruation eingeben.
Enter the date of the first day of your last menstrual period (LMP):
Datum der Empfängnis:
Sie befinden sich in der:
Bei Schwangerschaften nach 14 Schwangerschaftswochen müssen wir Sie an Adressen ausserhalb der Schweiz überweisen, in der Regel in die Niederlande. Dort werden Schwangerschaftsabbrüche mittels Operation bis 22 Schwangerschaftswochen durchgeführt. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Allgemeine Medizin FMH Gemeinschaftspraxis Felsenrain Schaffhauserstrasse 432, 8050 Zürich
Dr. Diggelmann hat langjährige Erfahrung in der Durchführung von medikamentösen und chirurgischen Schwangerschaftsabbrüchen. Die Behandlung erfolgt in der vertrauensvollen Umgebung seiner Doppelarztpraxis.
In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung straffrei, wenn die Frau schriftlich geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet. Nach der 12. Woche ist ein Abbruch nur zulässig, wenn eine ernsthafte Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht, was ärztlich festgestellt werden muss.
Bei der medikamentösen Abtreibung werden Medikamente eingesetzt, um die Schwangerschaft zu beenden. Zunächst wird Mifepriston (Mifegyne) eingenommen, das die Wirkung des Schwangerschaftshormons Progesteron blockiert. 24-48 Stunden später folgt Misoprostol (Cytotec), das Wehen auslöst und die Gebärmutter dazu bringt, die Schwangerschaft auszustoßen. Diese Methode ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche (63 Tage nach Beginn der letzten Periode) möglich und hat eine Erfolgsrate von etwa 95-98%.
Bei der chirurgischen Abtreibung wird der Embryo bzw. Fötus durch einen medizinischen Eingriff aus der Gebärmutter entfernt. Die häufigste Methode ist die Saugkürettage (Vakuumaspiration), die meist ambulant unter lokaler Betäubung oder Kurznarkose durchgeführt wird. Der Eingriff dauert etwa 5-10 Minuten. Eine chirurgische Abtreibung ist ab der 7. Schwangerschaftswoche möglich und wird häufig bevorzugt, wenn die medikamentöse Methode nicht mehr infrage kommt oder die Frau dies wünscht.
Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich sehr sichere Eingriffe. Mögliche Komplikationen sind jedoch Infektionen (1-2%), unvollständiger Abbruch mit Nachkürettage (2-3%), starke Blutungen (weniger als 1%) oder in sehr seltenen Fällen Verletzungen der Gebärmutter. Langfristige Komplikationen wie Unfruchtbarkeit sind bei fachgerechter Durchführung extrem selten. Psychische Belastungen können individuell unterschiedlich sein, weshalb eine psychologische Beratung hilfreich sein kann.
Vor der 5. Schwangerschaftswoche (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode) ist ein Schwangerschaftsabbruch technisch schwierig, da die Schwangerschaft so früh oft noch nicht eindeutig nachweisbar ist. Viele Ärzte warten bis zur 6. Woche, um sicherzustellen, dass es sich um eine intakte intrauterine Schwangerschaft handelt und nicht um eine Eileiterschwangerschaft. Eine zu frühe Behandlung erhöht das Risiko eines unvollständigen Abbruchs.
Nach der 7. Schwangerschaftswoche kann sowohl die medikamentöse als auch die chirurgische Methode angewendet werden. Viele Frauen entscheiden sich ab diesem Zeitpunkt für die chirurgische Variante (Saugkürettage), da diese schneller ist und mit weniger Schmerzen verbunden sein kann. Die medikamentöse Methode ist bis zur 9. Woche möglich, erfordert aber meist einen zweiten Arztbesuch zur Kontrolle. Die Wahl der Methode hängt von persönlichen Präferenzen, medizinischen Faktoren und der Verfügbarkeit ab.
Nach der 12. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch in der Schweiz nur noch bei medizinischer Indikation erlaubt, also wenn eine ernsthafte Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter besteht oder schwere fetale Fehlbildungen vorliegen. Dies muss von einem Arzt festgestellt werden. Der Eingriff ist komplexer und wird meist in einer Klinik durchgeführt. Die psychische Belastung kann höher sein, weshalb eine umfassende Beratung besonders wichtig ist.
Ja, auch Minderjährige haben in der Schweiz das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Wenn das Mädchen urteilsfähig ist (in der Regel ab etwa 14 Jahren), kann sie selbst entscheiden und muss die Eltern nicht informieren. Die Urteilsfähigkeit wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt geprüft. Dennoch wird empfohlen, eine Vertrauensperson einzubeziehen. Bei jüngeren oder nicht urteilsfähigen Mädchen müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Das Schwangerschaftshormon hCG, das im Urin nachgewiesen wird, baut sich nach einem Abbruch langsam ab. Dies kann mehrere Wochen dauern, weshalb ein Schwangerschaftstest noch 3-4 Wochen nach dem Eingriff positiv ausfallen kann. Der hCG-Wert sinkt kontinuierlich, wird aber nicht sofort negativ. Ein positiver Test bedeutet also nicht automatisch, dass die Schwangerschaft noch besteht. Bei Unsicherheit sollte eine ärztliche Kontrolle erfolgen, um sicherzustellen, dass der Abbruch vollständig war.
Die erste Periode nach einem Schwangerschaftsabbruch setzt normalerweise 4-8 Wochen nach dem Eingriff ein. Der Zeitpunkt kann jedoch variieren, abhängig von der individuellen Zykluslänge und der verwendeten Verhütungsmethode. Wenn die Periode nach 8 Wochen noch nicht eingesetzt hat, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Der Eisprung kann bereits 2-3 Wochen nach dem Abbruch erfolgen, weshalb sofort mit der Verhütung begonnen werden sollte, falls keine erneute Schwangerschaft gewünscht ist.
Cytotec (Misoprostol) wird bei der medikamentösen Abtreibung verwendet und kann verschiedene Nebenwirkungen verursachen. Die häufigsten sind starke krampfartige Unterleibsschmerzen (ähnlich starken Menstruationsbeschwerden), Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Schüttelfrost und Fieber. Blutungen und Schmierblutungen können mehrere Tage bis Wochen anhalten. Diese Nebenwirkungen sind normal und Teil des Abbruchprozesses. Bei sehr starken Blutungen (mehr als 2 Binden pro Stunde über 2 Stunden) oder hohem Fieber sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Mifegyne (Mifepriston) ist das erste Medikament bei der medikamentösen Abtreibung. Nebenwirkungen sind meist mild und können leichte Übelkeit, Kopfschmerzen, Müdigkeit und leichte Blutungen umfassen. Die stärkeren Nebenwirkungen treten meist erst nach Einnahme des zweiten Medikaments (Misoprostol) auf. In seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Mifegyne sollte nicht bei bestimmten Vorerkrankungen wie schwerer Nebenniereninsuffizienz, schwerem Asthma oder bei Verdacht auf eine Eileiterschwangerschaft eingenommen werden.
In der Schweiz werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, abzüglich der Franchise und des Selbstbehalts (10%). Die Gesamtkosten liegen je nach Methode zwischen 500 und 2000 Franken. Die medikamentöse Methode ist in der Regel günstiger als die chirurgische. Zusätzliche Kosten können für Voruntersuchungen, Nachkontrollen oder Beratungsgespräche anfallen. Bei finanziellen Schwierigkeiten können soziale Beratungsstellen unterstützen.
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit. Die Entscheidung liegt bei der Frau. Allerdings muss vor dem Eingriff ein ärztliches Beratungsgespräch stattfinden, in dem über Alternativen, den Ablauf und mögliche Risiken informiert wird. Viele Ärzte empfehlen, sich Zeit für die Entscheidung zu nehmen, aber eine Zwangspause ist nicht vorgeschrieben. Zusätzliche psychosoziale Beratung wird angeboten und kann hilfreich sein, ist aber nicht obligatorisch.
Ja, ein fachgerecht durchgeführter Schwangerschaftsabbruch hat in der Regel keine Auswirkungen auf die zukünftige Fruchtbarkeit. Die allermeisten Frauen können danach problemlos schwanger werden. Nur in sehr seltenen Fällen können Komplikationen wie schwere Infektionen oder Gebärmutterverletzungen die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Bei korrekter medizinischer Durchführung und guter Nachsorge ist das Risiko für Unfruchtbarkeit extrem gering. Der Eisprung kann bereits 2-3 Wochen nach dem Abbruch wieder einsetzen.
Die meisten Verhütungsmethoden können sofort nach einem Schwangerschaftsabbruch begonnen werden. Die Pille, das Verhütungspflaster oder der Vaginalring können am Tag des Abbruchs oder am Tag danach gestartet werden. Eine Spirale (Kupfer- oder Hormonspirale) kann direkt nach einem chirurgischen Abbruch oder nach der Kontrolluntersuchung bei medikamentösem Abbruch eingesetzt werden. Kondome können jederzeit verwendet werden. Der nächste Eisprung kann bereits nach 2-3 Wochen erfolgen, daher ist sofortiger Verhütungsschutz wichtig.
Ja, eine Nachkontrolle ist wichtig und wird dringend empfohlen. Sie findet meist 1-3 Wochen nach dem Eingriff statt. Dabei wird überprüft, ob der Abbruch vollständig war, ob Infektionen vorliegen und wie die körperliche Erholung verläuft. Auch die Verhütung wird besprochen. Bei der medikamentösen Methode ist die Kontrolle besonders wichtig, da in 2-3% der Fälle eine Nachkürettage nötig sein kann. Die Nachkontrolle ist Teil der Behandlung und wird von der Krankenkasse übernommen.
In der Schweiz bieten verschiedene Stellen Beratung an: Familienplanungsstellen wie PLANes (Lausanne), sexual-i (Bern), Lust und Frust (Zürich), sowie pro familia Schweiz. Auch Frauenärzte, Spitäler und Beratungsstellen wie die Dargebotene Hand (Telefon 143) helfen weiter. Die Schweizerische Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) bietet Informationen und Adressen. Die Beratung ist vertraulich, unabhängig und kann anonym erfolgen. Viele Stellen bieten auch psychologische Unterstützung vor und nach dem Eingriff an.
Auch in der Praxis Dr. med. Choon-Kang Walther bekommen Sie eine ausführliche Beratung.
Mein Vorgänger Dr. med. A. Seidenberg hat seit 1997 chirurgische Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.
1999 wurde die Abtreibungspille Mifegyne eingeführt. Seither hat er auch medikamentöse Abtreibungen durchgeführt. In der Zeit unserer Zusammenarbeit konnte ich dank seiner langjährigen Erfahrung viel lernen. Dieses Wissen stelle ich nun meinen Patientinnen zur Verfügung.
Im Mai 2018 ist Dr. med. André Seidenberg in den Ruhestand getreten. Seine ärztliche Tätigkeit habe ich in meine eigene gynäkologische Praxis integriert und führe diese in seinem Sinne weiter. Für seine fachliche Unterstützung und das langjährige Engagement mit unerwünschter Schwangerschaft bedanke ich mich ganz herzlich.