Behandlungskosten der Abtreibung
Wie hoch die Behandlungskosten einer Abtreibung sind, hängt von der Methode ab. Bei uns gibt es die Möglichkeit, die Behandlung sowohl bar oder mit Karte zu einem Pauschaltarif zu bezahlen oder regulär über die Krankenkasse abzurechnen.
Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie für die Abrechnung der Behandlungskosten des Schwangerschaftsabbruches eine Abrechnung über Ihre Krankenkasse oder die etwas günstigere Pauschalzahlung wünschen. Die Pauschalzahlung ist besonders bei der chirurgischen Abtreibung deutlich tiefer als die Krankenkassenabrechnung. Falls Sie keine Krankenkasse haben oder falls Sie die maximale Franchise haben, (2500 CHF pro Jahr), so ist diese Option möglicherweise vorteilhaft für Sie. Die Pauschalzahlung können Sie sich nicht von der Krankenkasse rückvergüten lassen. Bei Abrechnung über die Krankenkasse schicken wir in der Regel die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Falls Sie die chirurgische Methode wählen, so findet diese in 2 Konsultationen statt. Sie erhalten daher 2 Arztrechnungen*.
Falls Sie für die Behandlungskosten der Abtreibung die Pauschale wählen, muss diese direkt nach der Konsultation bezahlt werden. Dies ist bar oder per Kartenzahlung (ausser Postcard) möglich. Eine Zahlung der Pauschale per Rechnung oder eine Zahlung in Raten ist nicht möglich.
für den medikamentösen Abbruch
CHF 750.-
für den chirurgischen Abbruch
CHF 1100.-
für den chirurgischen Abbruch nach 12 Schwangerschaftswochen
CHF 1300.-
NICHT in der Pauschalzahlung (VVG) inbegriffen sind externe Laborkosten wie z.B.:
• Blutgruppenbestimmung bei fehlendem Blutgruppenausweis
• Anti-0 Spritze (Rhophylac) 100 CHF bei Blutgruppe Rhesus negativ
• Ein- oder mehrmaliges Bestimmen des Schwangerschaftshormons Beta HCG; bei früher Schwangerschaft
• Zusätzliche Konsultationstermine:
• Falls die Schwangerschaft (noch) nicht sichtbar ist
• Falls Sie unentschlossen sind und noch mehr Bedenkzeit brauchen
• Falls die Nachkontrolle zeigt, dass die Behandlung nicht erfolgreich war
• Weitere notwendige Untersuchungen wie z.B. bei sehr frühen Schwangerschaften oder falls die Lokalisation nicht eindeutig feststellbar ist
Krankenkassentarif (KVG)
Die Kosten nach KVG für den medikamentösen Abbruch betragen ca. CHF 750.– bis CHF 800.–.
Die Gesamtkosten (*für beide Arztrechnungen) nach KVG für den chirurgischen Abbruch bis 12 Schwangerschaftswochen betragen ca. CHF 1350.– bis CHF 1550.–. Die Beträge können variieren. Externe Laborkosten sind darin nicht enthalten.
Je nach Krankenkasse (z. B. Assura) ist es möglich, dass Sie bei der Behandlung eine Anzahlung in Höhe unserer Pauschale leisten müssen. Nach Behandlungsende erhalten Sie die Honorarrechnung und einen Rückerstattungsbeleg, den Sie bitte der Krankenkasse schicken (Tiers Payant).
Beispielrechnung Krankenkasse PDF: Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Behandlungskosten der Abtreibung bei Jugendlichen
Die Behandlungskosten der Abtreibung gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen, auch bei Jugendlichen.
Jugendliche unter 16 Jahren haben das Recht, dass das Arztgeheimnis gegenüber den Eltern gewahrt wird. Jedoch erhält die Person, welche die Krankenkassenprämie bezahlt (in der Regel die Eltern) eine detaillierte Abrechnung über die Behandlungskosten, beispielsweise bei einer Abtreibung. Dasselbe gilt auch für Volljährige über 18 Jahre, beispielsweise Studierende, die ihre Krankenkassenprämie nicht selbst bezahlen.
Sollte eine Jugendliche in der Situation sein, dass sie den Schwangerschaftsabbruch geheim halten will, muss sie vor dem Abbruch mit ihrer eigenen Krankenkasse die Situation klären. Sie muss eine Regelung für die Rechnungsstellung finden. Da dies mit jeder Krankenkasse individuell besprochen werden muss, gibt es keine allgemeingültige Lösung.
Oft ist es wichtig, dass die Jugendlichen explizit darauf bestehen, dass kein Postverkehr mit den Eltern stattfindet. Manchmal muss die Rechnung direkt nach der Behandlung bezahlt werden. Es kann zum Beispiel wichtig sein, dass die Rechnung nicht elektronisch, sondern in Papierform ausgestellt wird. Meistens rechnen Ärzte heute direkt (elektronisch) mit der Krankenkasse ab. Dadurch verliert die versicherte Jugendliche die Kontrolle darüber, wohin die Rechnung mit den Behandlungskosten der Abtreibung geschickt wird.
Für die Krankenkasse bedeutet es also einen Mehraufwand, Ihrem Wunsch Folge zu leisten, obwohl sie dazu verpflichtet ist.
Die Schwangerschaft ist jetzt anfangs 5. Woche. Mit welcher Methode kann man die Schwangerschaft am besten abbrechen? Wie lange geht diese Behandlung und was kostet sie?
Bis zu 7 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung ist die medikamentöse Methode für die meisten Frauen am schonendsten. Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer wird der medikamentöse Abbruch zunehmend schmerzhaft.
Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz nur bis zum 49. Tag als Pflichtleistung der Krankenkasse zugelassen; in der EU gilt die Zulassung aber bis zu 63 Tagen. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sind technisch (angepasste Dosierungen) auch viel später noch möglich. Die medikamentöse Behandlung kann bei einer frühen Schwangerschaft ambulant erfolgen. Für die Ausstossung unter Cytotec® muss in der Regel nur mit einem Tag Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden.
Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz nur bis zum 49. Tag als Pflichtleistung der Krankenkasse zugelassen; in der EU gilt die Zulassung aber bis zu 63 Tagen. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sind technisch (angepasste Dosierungen) auch viel später noch möglich. Die medikamentöse Behandlung kann bei einer frühen Schwangerschaft ambulant erfolgen. Für die Ausstossung unter Cytotec® muss in der Regel nur mit einem Tag Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden.
Ab 7 Wochen empfehle ich eher ein chirurgisches Vorgehen mit Lokalanästhesie. Vor 6 Wochen kann bei einem chirurgischen Vorgehen der Erfolg und die Vollständigkeit weder mit Ultraschall noch durch direkte Kontrolle des Materials überprüft werden; was ich als kleines Sicherheitsrisiko betrachte. Für einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch in Lokalanästhesie muss die Frau 2 Stunden in die Arztpraxis oder einen halben Tag in die Klinik. Zudem ist ein Vorgespräch nötig. Informationen zu den Kosten finden Sie hier.
Abtreibung in Liechtenstein? Wie sieht es eigentlich mit Patientinnen aus, die im Fürstentum Liechtenstein oder anderswo im Ausland wohnhaft sind? Führen Sie auf Wunsch der Patientin auch dann einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch aus?
Ja sicher, für unsere Behandlungen sind allfällige Bestimmungen in Liechtenstein nicht massgebend. Entscheidend ist das Schweizer Recht. Massgebend bis 12 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung ist der unterschriftlich bestätigte Wunsch und Entscheid der schwangeren Frau, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Theoretisch behauptet das liechtensteinische Recht, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie in der Schweiz / im Ausland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Ob dies vor Europäischem Recht allerdings Bestand hätte, muss bezweifelt werden.
Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch kann ambulant mit Lokalanästhesie in der Praxis oder mit kurzer Narkose in der Klinik durchgeführt werden. Sie können am selben Tag anreisen und nach Hause fahren. Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch müssen Sie nur die ersten Medikamente (Mifegyne®) beim Arzt einnehmen. Wenn Sie die zweiten Medikamente (Cytotec®) zuhause einnehmen, muss die ärztliche Betreuung (insbesondere telefonische Erreichbarkeit) und Nachkontrolle gewährleistet sein.
Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch kann ambulant mit Lokalanästhesie in der Praxis oder mit kurzer Narkose in der Klinik durchgeführt werden. Sie können am selben Tag anreisen und nach Hause fahren. Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch müssen Sie nur die ersten Medikamente (Mifegyne®) beim Arzt einnehmen. Wenn Sie die zweiten Medikamente (Cytotec®) zuhause einnehmen, muss die ärztliche Betreuung (insbesondere telefonische Erreichbarkeit) und Nachkontrolle gewährleistet sein.
Wird meine Krankenkasse über einen Schwangerschaftsabbruch informiert? Falls es so sein sollte, dass ich schwanger bin, würde ich gerne abtreiben. Dies müsste ich dann anonym machen. Dass meine Krankenkasse darüber informiert wird, möchte ich nämlich auf keinen Fall. Ist dies bei Ihnen möglich?
Ein Schwangerschaftsabbruch kann bei uns und an vielen anderen Orten privat bezahlt werden, ohne dass die Krankenversicherung davon erfahren muss. Wir sichern Ihnen volle Kontrolle über Ihre Daten zu.
Was kostet eine Abtreibung?
Ein Schwangerschaftsabbruch kostet bei uns pauschal CHF 750.- (medikamentös) oder CHF 1100.- (chirurgisch). Die durchschnittlichen Kosten wurden in einer länger zurückliegenden Studie in der französischsprachigen Schweiz erhoben und betrugen damals zu Zweidritteln mehr als CHF 1‘000.- und in einem Drittel sogar CHF 1‘500.- bis 3‘500.-.
Meine eigenen Recherchen in der Stadt Zürich zeigen folgendes: Am tiefsten liegen die Kosten für eine Abtreibung bei niedergelassenen Ärzten (CHF 800 bis 1’000.-). Im Spital sind die Kosten meist etwas höher. Die chirurgische Abtreibung kostet bei niedergelassenen Ärzten ca. CHF 800.- bis 1’400.-. Im Spital ist mit Kosten von CHF 1’800.- bis 2’200.- zu rechnen.
Meine eigenen Recherchen in der Stadt Zürich zeigen folgendes: Am tiefsten liegen die Kosten für eine Abtreibung bei niedergelassenen Ärzten (CHF 800 bis 1’000.-). Im Spital sind die Kosten meist etwas höher. Die chirurgische Abtreibung kostet bei niedergelassenen Ärzten ca. CHF 800.- bis 1’400.-. Im Spital ist mit Kosten von CHF 1’800.- bis 2’200.- zu rechnen.