Ab 2026 gilt gesamtschweizerisch der neue Tarif “Tardoc”. Dieser gilt für Abrechnungen und Vergütungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Für den chirurgischen Abbruch bedeutet dies, dass der Tarif vereinheitlicht wird. Spital- und Praxistarife werden neu gleich hoch abgerechnet. Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bleiben die Kosten in 2026 ungefähr gleich wie in 2025.
Wie hoch die Behandlungskosten einer Abtreibung sind, hängt von der Methode ab. Bei uns gibt es die Möglichkeit, die Behandlung sowohl bar oder mit Karte zu einem Pauschaltarif zu bezahlen oder regulär über die Krankenkasse abzurechnen.
Beim chirurgischen Schwangerschaftsabbruch gewähren wir einen Rabatt auf die Krankenkassenabrechnung von 12% bei der sofortigen Pauschalzahlung. Achtung: Diese Pauschalzahlung wird als VVG Rechnung abgegolten und kann NICHT bei der Krankenkasse rückvergütet werden.
Es besteht die Option, alles zeitversetzt am selben Tag durchzuführen (begrenzte Kapazität), wodurch die Kosten für zusätzliche Termine entfallen. Nach Gesetz muss eine Operationsaufklärung zwingend an einem anderen Kalendertag als der Eingriff stattfinden. Dies ist ein juristischer Grenzbereich, dem sie ausdrücklich zustimmen müssen (Aufklärung und OP am selben Tag).
Bei Abrechnung über die Krankenkasse schicken wir in der Regel die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Falls Sie die chirurgische Methode wählen, so findet diese in 2 Konsultationen statt. Falls Sie für die Behandlungskosten der Abtreibung die Pauschale wählen, muss diese direkt nach der Konsultation bezahlt werden. Dies ist als Bar- oder Kartenzahlung möglich, sowie per Twint. Eine Zahlung der Pauschale per Rechnung oder eine Zahlung in Raten ist nicht möglich.
Bei Auslands Krankenkassen (z. B. Swisscare) ist es möglich, dass Sie bei der Behandlung eine Anzahlung in Höhe unserer Pauschale leisten müssen. Nach Behandlungsende erhalten Sie die Honorarrechnung und einen Rückerstattungsbeleg, den Sie bitte der Krankenkasse schicken (Tiers Payant).