Abtreibung unter 16 Jahren
Schwangere Frauen unter 16 Jahren brauchen vor einer Abtreibung zusätzlich zur Beratung bei der Ärztin einen Termin bei einer spezialisierten Beratungsstelle. Die Adresse der Beratungsstelle finden Sie im Leitfaden. Spezialisierte Beratungsstellen vor einer Abtreibung unter 16 Jahren sind mit * gekennzeichnet. Erst wenn Sie die schriftliche Bestätigung vorweisen, dass ein solches Gespräch stattgefunden hat, darf die Ärztin einen Schwangerschaftsabbruch bei Jugendlichen unter 16 Jahren durchführen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren brauchen wir immer einen offiziellen Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis).
Konsultation
Bei der Konsultation in unserer Praxis nehmen wir die Themen Arztgeheimnis und Ihren Wunsch nach Anonymität sehr ernst. Der Einbezug der Eltern ist vielleicht nicht immer möglich. Wir helfen Ihnen, einen gangbaren Weg für Ihre Situation zu finden. Grundsätzlich empfehlen wir, zumindest einen Elternteil einzuweihen.
Beratung
Wir empfehlen vor einer Abtreibung unter 16 Jahren eine Beratung durch «Lust und Frust» (Fachstelle für Sexualpädagogik und Beratung der Stadt Zürich, www.lustundfrust.ch). Die Beratung ist kostenlos. Das Angebot richtet sich an Jugendliche bis 21 Jahre. Die Öffnungszeiten sind auf deren Webseite ersichtlich. Während der Schulferien ist die Fachstelle «Lust und Frust» geschlossen.
Informationen zur Abrechnungsmöglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei Jugendlichen über die Krankenkasse finden Sie in der Rubrik «Kosten».
Ich möchte mich gerne über die medikamentöse Abtreibung unter 16 Jahren informieren. Gestern habe ich nämlich einen Schwangerschaftstest in der Apotheke geholt. Dieser zeigte mir, dass ich schwanger bin. Ich bin sehr verzweifelt, da ich erst 16 Jahre alt bin. Ich muss wissen, wie das rechtlich aussieht und wieviel dieser Abbruch kostet. Ich kann über dieses Thema nicht mit meinen Eltern sprechen und will, dass dies völlig anonym bleibt. Was kann ich tun? Bin sehr verzweifelt...
Wenn Sie sicher sind, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch wollen, ist das Ihre alleinige Entscheidung so bald Sie 16 Jahre alt sind. Wenn Sie jünger sind, müssen Sie das nicht nur mit dem Arzt besprechen, sondern auch mit einer Beraterin. Für Schwangerschaftsabbrüche bei Jugendlichen vor dem 16. Lebensjahr verlangt das Gesetz eine vorhergehende Beratung. Der Einbezug der Eltern ist vielleicht nicht immer möglich, wird aber angestrebt. Wenn Sie nicht wollen, müssen die Eltern nicht informiert werden. Wir helfen Ihnen, einen Weg aus Ihren Problemen zu finden. Die Beratungsstelle Lust und Frust in Zürich ist spezialisiert auf die Beratung von Jugendlichen. Die Beratung ist kostenlos.