Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kann bei uns in Ausnahmefällen nach 7 Wochen durchgeführt werden (maximal bis 9 Schwangerschaftswochen).
Da die Schwangerschaft jeden Tag wächst, können mit zunehmender Schwangerschaftsdauer die unangenehmen Nebenwirkungen, insbesondere die starken Blutungen bei der Ausstossung und die Schmerzen und Krämpfe, deutlich zunehmen. Als Methode für den Schwangerschaftsabbruch nach 7 Wochen empfehlen wir deswegen eher ein chirurgisches Vorgehen.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne® ist als kassenpflichtige Leistung in der Schweiz nur bis zum 49. Tag nach Beginn der letzten Periodenblutung (7 Wochen) zugelassen. In der EU gilt die Zulassung für Mifegyne® bis zum 63. Tag (9 Wochen).