Der Schwangerschaftsabbruch kann in der Regel ambulant bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche in unserer Praxis mit der chirurgischen Absaugmethode durchgeführt werden.
Bei fortgeschritteneren Schwangerschaften ist der Eingriff aus gesetzlichen Gründen nur ausnahmsweise möglich. Nach mehr als 12 Wochen seit Beginn der letzten Periodenblutung genügt die Entscheidung der Schwangeren alleine nicht mehr. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Das Zuweisungsschreiben eines Arztes, einer Beratungsstelle oder ein psychiatrisches Gutachten können diese Situation gesetzlich bestätigen. Falls Sie einen Schwangerschaftsabbruch nach 12 Wochen wünschen, so müssen wir ein eingehendes Gespräch führen, worin Sie ausführlich begründen, weshalb Sie abtreiben wollen. Dieses wird von der Ärztin genau protokolliert. Ein psychiatrisches Gutachten kann hilfreich sein, ist aber von Gesetzes wegen nicht obligat.