Schwangerschaftsabbruch nach 12 Wochen

Der Schwangerschaftsabbruch kann in der Regel ambulant bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche in unserer Praxis mit der chirurgischen Absaugmethode durchgeführt werden.

Bei fortgeschritteneren Schwangerschaften ist der Eingriff aus gesetzlichen Gründen nur ausnahmsweise möglich. Nach mehr als 12 Wochen seit Beginn der letzten Periodenblutung genügt die Entscheidung der Schwangeren alleine nicht mehr. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Das Zuweisungsschreiben eines Arztes, einer Beratungsstelle oder ein psychiatrisches Gutachten können diese Situation gesetzlich bestätigen. Falls Sie einen Schwangerschaftsabbruch nach 12 Wochen wünschen, so müssen wir ein eingehendes Gespräch führen, worin Sie ausführlich begründen, weshalb Sie abtreiben wollen. Dieses wird von der Ärztin genau protokolliert. Ein psychiatrisches Gutachten kann hilfreich sein, ist aber von Gesetzes wegen nicht obligat.

Massgebend für das Schwangerschaftsalter ist der Ultraschallbefund in unserer Praxis

Abhängig von der Grösse der Schwangerschaft können wir den Eingriff ambulant bis zum Ende der 13. Schwangerschaftswoche durchführen (manchmal bis zur 14. Schwangerschaftswoche). Falls Ihre Schwangerschaft älter ist und Sie einen Abbruch wünschen, vermitteln wir Ihnen andere Adressen im In- und Ausland. Bitte rufen Sie uns an.

Schwangerschaftsabbrüche bis 16 Schwangerschaftswochen sind in der Schweiz möglich

Bei Schwangerschaften nach 16 Schwangerschaftswochen müssen wir Sie an Adressen ausserhalb der Schweiz überweisen, in der Regel nach Holland. Dort werden Schwangerschaftsabbrüche mittels Operation bis 22 Schwangerschaftswochen durchgeführt. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Zur Anmeldung für einen späten Schwangerschaftsabbruch benötigen Sie einen ärztlichen Bericht und einen Ultraschall. Wir helfen Ihnen bei Bedarf.

Welche Gründe müssen vorliegen für einen Schwangerschaftsabbruch nach 12 Wochen? Auf Ihrer Website habe ich Folgendes gelesen: In Ausnahmesituationen können wir den Eingriff ambulant bis zur 14. Woche durchführen. Was wäre eine Ausnahmesituation?

Das Gesetz definiert, dass «besonders schwerwiegende Gründe» vorliegen müssen. Die Gründe müssen nach der 12. Woche vom Arzt beurteilt werden und er darf den Schwangerschaftsabbruch nur vornehmen, wenn seiner Ansicht nach die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch genügen. Die Gründe müssen umso schwerwiegender sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaftsdauer ist. Bis 14 Wochen sind solche Gründe bei der nur wenig über 12 Wochen fortgeschrittenen Dauer in aller Regel gegeben. Wir beurteilen die Gründe grosszügig. Gründe können sein, dass Sie lange nichts von Ihrer Schwangerschaft geahnt haben, dass Sie lange brauchten, um den Entscheid zu treffen, welche Behandlung Sie wünschen, oder dass der Partner nun anders reagiert als sie es sich gewünscht haben. Auffällige Testresultate aus dem Ersttrimester-Screening oder vom Bio 1 Ultraschall sind ein möglicher Grund. Falls Sie selber betroffen sind, ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren. Vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin. Dann können wir weitere Optionen besprechen.