Offizieller Leitfaden zu Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und Adoption

Eine ungeplante Schwangerschaft kann betroffene Frauen stark verunsichern und viele Ängste auslösen. Damit verbunden, stellen sich viele Fragen. In diesem Leitfaden sind Adressen und Telefonnummern von Beratungs- und Fachstellen im Kanton Zürich wie folgt zusammengestellt:

A: Offizielle Schwangerschaftsberatungsstellen

A.1. mit medizinischem Hintergrund (S.3)

A.2. mit psychiatrischem / psychotherapeutischem Hintergrund,

Angebote für Jugendliche und deren Angehörige (S.4)

B: Beratungsstellen in den Bezirken (S.5)

C: Beratungsstelle für Schwangere und Mütter in Not (S.7)

D: Beratungsstelle für Fragen der Adoption (S.7)

E: Beratungsstellen für fremdsprachige Frauen (S.7)

Schwangere Frauen unter 16 Jahren sind zu einem ausführlichen Gespräch mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt verpflichtet. Zusätzlich müssen sich diese bei einer spezialisierten Beratungsstelle melden. Die aufgeführten Stellen sind im Leitfaden mit einem * markiert.

Online-Adressverzeichnis «Soziale Hilfe von A-Z», Infostelle, ZHAW Soziale Arbeit

Dieses Adressverzeichnis ist ein Angebot der «Infostelle, ZHAW Soziale Arbeit» und enthält rund 3000 Einträge öffentlicher, privater und kirchlicher Organisationen im Kanton Zürich, die auf professioneller Basis soziale, gesundheitliche, rechtliche, finanzielle und schulische Dienstleistungen anbieten:

Kontakt: Infostelle, ZHAW Soziale Arbeit, Pfingstweidstrasse 96, Postfach 707, 8037 Zürich der Hochschulen für Soziale Arbeit Zürich Telefon +41 (0)58 934 86 77 E-Mail infostelle.sozialearbeit@zhaw.ch

Rechtslage Schweiz

Auszug aus dem schweizerischem Strafgesetzbuch

Arztgeheimnis

Das Arztgeheimnis verpflichtet uns und die Krankenkassen zu vollständiger Diskretion. Selbstverständlich geben wir ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch keine Informationen weiter, selbst nicht an nächste Angehörige wie beispielsweise Eltern oder Partner. Der Schwangerschaftsabbruch muss laut Gesetz dem Kantonsarzt anonym (ohne Namensnennung) gemeldet werden. Sie werden vom Staat also nicht namentlich registriert.

Das Arztgeheimnis heisst gemäss Strafgesetzbuch ärztliches Berufsgeheimnis.

Schweigepflicht gegenüber Krankenkassen

Schweigepflicht der Krankenkassen: Die Krankenkassen müssen sich auch bei jungen und sehr jungen Frauen an die Schweigepflicht halten, also auch bei Minderjährigen. Es gibt Situationen, wo es weitergehende Lösungen braucht, wie beispielsweise die Anonymisierung von Daten oder eine andere Rechnungsadresse. Solche Fragen müssen vor einer allfälligen ärztlichen Behandlung mit der Krankenkasse besprochen werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.